WIDERRUF VON LEASING-VERTRÄGEN – WIE GEHT DAS?

  • Vertrag prüfen lassen
  • Ratenplan dokumentieren und Anspruch berechnen
  • Widerruf formal erklären
  • Nach Ablehnung des Leasinggebers Klage einreichen

Handschlag oder Fernabsatz? Das macht beim Widerrufsjoker schon einen Unterschied.

IHR RECHT: WIDERRUF VON LEASING-VERTRÄGEN

Leasingnehmer sollten sich nicht irritieren lassen. Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2021 (Az.:  >VIII ZR 36/20) ist der Widerruf von Leasingverträgen nach wie vor in vielen Fällen möglich. Rechtsanwalt Dr. Gasser erklärt: „Der BGH hat lediglich entschieden, dass nach  § 506 BGB kein  Widerrufsrecht bei Kilometerleasingverträgen besteht. Das ist wenig überraschend und ändert nichts daran, dass viele Leasingverträge, die im Wege des  Fernabsatzes geschlossen wurden, immer noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass es keinen persönlichen Kontakt zwischen Leasingnehmer und dem Leasingunternehmen gab – und das ist durchaus üblich.“ Von einer  Verwirkung der Widerrufsrechts durch Inanspruchnahme des Leasingangebotes kann keine Rede sein.

Entscheidend bleibt, dass der Vertrag nicht gewerblich geschlossen wurde. Der  Widerrufsjoker ist ein reines Verbraucherrecht und kann auf Firmenleasing leider nicht angewendet werden. Dr. Ingo Gasser prüft Ihren privaten Leasingvertrag kostenlos und weist Sie auf Formfehler in der Widerrufsbelehrung unverbindlich hin. Auch die Abfrage einer unter Umständen vorhandenen Rechtschutzversicherung wird übernommen. Ihre Anfrage an  Dr. Ingo Gasser ist für Sie mit keinerlei Risiko verbunden.

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Sollten Privatkunden eine Zeitwert- oder  Kilometer-Leasing auf dem Wege des Fernabsatze abgeschlossen haben, dann kann n diesen Fällen kann immer noch ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bestehen und erfolgreich die Rückzahlung der geleisteten Raten erreicht werden. Das zeigt auch ein Urteil des OLG München vom 18. Juni 2020. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Widerruf eines Leasingvertrags mit der Sixt Leasing SE erfolgreich war und der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer nicht einmal keinen  Nutzungsersatz leisten muss

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Der Widerruf des Leasingvertrags kann für den Verbraucher eine sehr lukrative Angelegenheit sein. Gerade in Zeiten des Abgasskandals und von Fahrverboten bietet sich der Widerruf an, um aus dem Leasing auszusteigen und gleichzeitig das alte Fahrzeug mit schlechten Abgaswerten loszuwerden. Dr. Ingo Gasser rät insbesondere in Fällen, in denen sich eine Verjährungsproblematik stellt, den Widerrufsjoker checken zu lassen. Unter Umständen ist eine finanzielle Schadenskompensation auf diesem Wege – und für bestimmte Fahrzeuge ohne Rückruf – einfacher durchzusetzen, als eine Klage nach § 826 BGB (Schadenersatz nach sittenwidriger Täuschung).

Zurück zum Händler – Der Widerrufsjoker macht es möglich.

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Dabei ist es für den Widerruf natürlich keine Bedingung, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Wichtig ist nur, dass die Leasinggesellschaft fehlerhafte Informationen verwendet hat.

  • Lohnt sich ein Widerruf?
    Egal ob Restwert- oder Kilometerleasing: Sie erhalten nach erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruches einen Teil der Raten – idealerweise alle Raten – zurück zuzügl. Verzinsung. Eine konkrete Aussage, ob Nutzungsentgelt vom Leasingnehmer in Anspruch genommen werden darf, kann aktuell nicht rechtsicher beantwortet werden.
  • Warum ist der Widerruf des Leasingvertrags möglich?
    Der Widerrufsjoker ist auch im Leasing-Bereich ein reines Verbraucherrecht. Demzufolge kann auch nur privates Leasing widerrufen werden. Widerrufbar sind Leasingverträge, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden, wenn Verbraucher mit falschen, unzulässigen oder irreführenden Aussagen über ihr Widerufsrecht informiert wurden. Formal baut der Widerruf von Leasigverträgen darauf auf, dass die eigentliche Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen, noch gar nicht anbgelaufen ist. Diese beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß informiert wurde. Auch der 
    EuGH hat aktuell eine verbraucherfreundliche Linie eingeschlagen.

  • Kündigen oder widerrufen
    Eine Kündigung ist in vielen Fällen unwirtschaftlich – auf jeden Fall sollte vorher die Möglichkeit eines Widerrufes geprüft werden.

  • Welche Fehler ermöglichen den Widerruf des Leasingvertrags?
    Die Hauptfehler sind „Unklare Aussagen zum Anlauf der Widerrufsfrist“, „Fehlende Hinweise auf ein außerordentliches Kündigungsrecht“, eine „nicht existierende Verzinspflicht“ und das sogenannte „Aufrechnungsverbot“

  • Wie reagieren Leasing-Geber?
    Für den Laien sind die oben genannten Fehler gut zu erkennen – dafür braucht es keinen Rechtsanwalt. Allerdings werden Widerrufe in aller Regel von Leasing-Gebern nicht anerkannt und formlos abbgewiesen. Damit ist das außergerichtliche Verfahren beendet. Leasing-Nehmer müssen dann auf ihr Recht pochen und Ihre Ansprüche gerichtlich in Form einer Klage durchsetzen. Diese wird vor einem Landgericht verhandelt – hier gilt aufgrund des Streitwertes eine anwaltliche Vertretungspflicht.



  • Ihr Anwalt für den Leasing-Widerruf

    Rechtsanwalt Dr. Gasser ist engagiert im Diesel-Skandal und auch vielfach mit dem Widerruf von Autofinanzierung und -leasing befasst: „Der Widerrufsjoker ermöglicht es auch Eigentümern von Benziner-Fahrzeugen, ihr Auto zurückzugeben“. Nutzen Sie unser Formular, um eine kostenlose Belehrungsprüfung anzufordern. Sie interessieren sich außerdem für den  Widerruf von Autofinanzierungen? Auch hier sind wir Ihr Anwalt.